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   OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.1978 - 1 A 103/78   

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https://dejure.org/1978,1111
OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.1978 - 1 A 103/78 (https://dejure.org/1978,1111)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.12.1978 - 1 A 103/78 (https://dejure.org/1978,1111)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Dezember 1978 - 1 A 103/78 (https://dejure.org/1978,1111)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1979, 410
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2002 - 1 A 10731/02

    Deckungsgleiche Grenzbebauung bei vorhandener Grenzbebauung

    Dies entspricht einer gefestigten Rechtsprechung des erkennenden Senats seit den 70-er Jahren (OVG Rheinland-Pfalz Urteil vom 7. Dezember 1978 - 1 A 103/78 - BauR 1979, 410; Beschluss vom 6. März 1995 - 1 B 10463/95.OVG - Beschluss vom 21. April 1995 - 1 B 11052/95.OVG - Beschluss vom 12. September 1996 - 1 B 13073/96.OVG - Beschluss vom 24. Januar 2001 - 1 B 12099/00.OVG; zuletzt Beschluss vom 12. Dezember 2001 -1 B 11685/01.OVG-).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1993 - 1 A 12323/91

    Abstandsfläche; Aufstockung eines Grenzgebäudes; Bebauung

    In diesem Zusammenhang hat der Senat dann regelmäßig darauf hingewiesen, daß bei einer uneinheitlichen Bebauung mit teils geschlossener, teils offener Bauweise keine Rede davon sein könne, daß die Grenzbebauung zwingend sei (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07. Dezember 1979, Baurecht 1979, 410; Beschluß vom 05. Juni 1985 - 1 B 21/85 -, Beschluß vom 14. April 1989 - 1 B 9/89 - und Beschluß vom 04. September 1991 - 1 B 11540/91.OVG -).
  • VG München, 03.07.2020 - M 1 SN 19.5089

    Baunachbarprozess

    Keine (zusätzliche) Voraussetzung zur Unterschreitung der nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Tiefe der Abstandfläche ist es jedoch, dass der Nachbar durch das genehmigte Bauvorhaben tatsächlich und spürbar beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, B.v. 10.9.1984 - 4 B 147/84 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 13.1.1993 - 1 CS 92.3651 - juris Rn. 12; OVG RhPf, U.v. 7.12.1978 - 1 A 103/78 - BauR 1979, 412; OVG NW, U.v. 14.1.1994 - 7 A 2002/92 - NVwZ-RR 1995, 187).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.1982 - 1 A 71/81

    Landwirt; Landwirtschaftlicher Betrieb; Privilegierung; Vorbelastung; Grundstück;

    Vielmehr ist der Nachbar gemäß § 42 Abs. 2 VwGO lediglich in den Fällen klagebefugt, in denen er geltend machen kann, das von ihm beanstandete Vorhaben verstoße gegen solche Vorschriften des materiellen Baurechts, die nicht nur öffentlichen Interessen, sondern auch seinen Belangen zu dienen bestimmt sind (vgl. hierzu zuletzt Urteil des erkennenden Senats vom 7. Dezember 1978, BauR 1979, 410 = AS 15, 151).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.1979 - 1 A 68/77
    Im übrigen soll nach Angaben des Klägers im Widerspruchsverfahren die Holzbaracke überhaupt nicht als Viehunterstand genutzt werden, sondern hierzu ist der außerdem auf dem Grundstück vorhandene Holzschuppen bestimmt, so daß von vornherein eine Privilegierung wegen der besonderen Zweckbestimmung der baulichen Anlage gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG ebenfalls ausscheidet (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 11. Januar 1979, BauR 1979, 410).
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